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Gründung

Bereits vor der Gründung der Jugendfeuerwehr waren einige künftige Gründungsmitglieder häufiger am Gerätehaus und schauten Ihren Vätern zu. Nach einem Feuer in der Pfingstholzalle im November 1963 entschlossen sie sich in die Feuerwehr einzutreten, leider waren sie erst 17 Jahre alt und somit zu jung für den aktiven Dienst. Mit dem ehemaligen Gruppenführer Erich Köster wurden Pläne geschmiedet, wie eine Aufnahme erfolgen könnte. Das Ergebnis war die Gründung einer Jugendfeuerwehr. Daraufhin wurde im Wehrvorstand diskutiert, welche Vor- und Nachteile diese bringt, einerseits bildet man immer Nachwuchs für die aktive Wehr, andererseits kommt es zu finanziellen Ausgaben. Ebenfalls es gab die Sorge eines Generationenkonfliktes („die jungen Leute wissen immer alles besser“). Nach positivem Votum des Vortandes wurde der Bürgermeister mit einbezogen und gab auch grünes Licht. Als dann noch die versicherungsrechtlichen Bedingungen geklärt waren, gab der Wehrführer den Auftrag: Wir gründen eine Jugendfeuerwehr am 25. Februar 1964, wenn mindestens 10 Jugendliche anwesend sind. Nun hieß es für die feuerwehrbegeisterten Jugendlichen Werbung machen und andere von der Feuerwehrarbeit zu überzeugen. Alle sehnten diesen Tag herbei und hofften, dass genug Jugendliche kommen würden, es wurden 11 Kameraden und somit konnte die Jugendfeuerwehr gegründet werden. Unsere Jugendfeuerwehr ist die älteste im Kreis Herzogtum Lauenburg. Auch heute sind wir stolz, das noch zwei der Gründungsmitglieder in unserer Ehrenabteilung verweilen.

Die Kinderfeuerwehr, bei uns „Blaulicht-Minis“ genannt, wurde am 1. Januar 2014 gegründet. Das Ziel ist es, Kinder schon ab dem 6 Jahr für die Feuerwehr zu begeistern. Damit wird der Bestand der Jugendfeuerwehr ebenfalls gesichert und die Kinder fiebern auf das 10. Lebensjahr hin und freuen sich, wenn sie zu den „Großen“ gehören. In der Kinderfeuerwehr werden die feuerwehrtechnischen Themen den Kindern auf spielerische Art näher gebracht.

Organisation

Neben gesetzlichen Grundlagen gibt es eine eigene Satzung der Jugendfeuerwehr/Kinderfeuerwehr, in der alles über Rechte und auch die Pflichten der Jugendfeuerwehr/Kinderfeuerwehr geregelt sind, Auszüge sind z.B:

  • Ausbildung im abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz und über das technische Gerät im Feuerwehrwesen
  • Zielsetzung der jugendpflegerischen Arbeit:
    • Die jungen Mitglieder so erziehen, dass sie ihren Mitmenschen tatkräftig Hilfe leisten können.
    • Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und das Gemeinschaftsleben in der Jugendgruppe fördern und pflegen – nach dem Motto: „Einer für alle, alle für Einen“.

Die Jugendabteilung steht organisatorisch auf eigenen Füßen. Jährlich werden der Jugendgruppenleiter, der Stellvertreter sowie ein Schriftwart und dessen Stellvertreter gewählt. Gemeinsam erarbeiten diese Gewählten als Jugendausschuss zusammen mit dem Jugendfeuerwehrwart den Dienstplan sowie weiterer ihm übertragene Aufgaben, wie Dienstvorbereitung etc.

Die Kinderfeuerwehr läuft es ähnlich ab, hier wird jedes Jahr ein Vertrauenskind sowie dessen Stellvertreter gewählt.

Der Jugendfeuerwehrwart/In ist der Leiter der Jugendabteilung, ebenso ist der Kinderfeuerwehrwart/In der Leiter der Kinderfeuerwehr. In Aumühle werden die Posten beide von derselben Leitung und stellvertretenden Leitung besetzt.

Hier einmal die bisherigen Jugendfeuerwehrwarte:

Bis 1968              Hans-Walter Hinrichs

Bis 1970              Klaus Kordowski

Bis 1978              Joachim Prahl (stell. Joachim Neinass, später Wolfgang Krüger)

Bis 1980              Wolfgang Krüger (stell. Martin Stein, später kommissarische Leitung ca. 7 Monate)

Bis 2016              Jörg Baumgard (stell. Wolfgang Newger, Cord Seifert, Holger Thieß, Melanie Kleemann)

Ab 2016               Carolin Kocherscheidt (stell. Vanessa Hamann)