Neben vielen gesetzlichen Grundlagen besteht eine interne Ordnung, die alles über die Rechte und natürlich auch die Pflichten in der Jugendfeuerwehr regelt. Die erste eigene Aumühler Ordnung wurde 1967 verabschiedet. In regelmäßigen Abständen wurde die Jugendordnung der Zeit angepasst. Hier einige Auszüge über die grundsätzlichen Arbeiten der Jugendabteilung
Der Chef / die Chefin der Jugendabteilung ist der Jugendwart / die Jugendwartin.
Die Jugendabteilung steht organisatorisch auf eigenen Füßen. Jährlich müssen immer wieder der Jugendgruppenleiter, der Vertreter, ein Schriftwart und auch Beisitzer gewählt werden. Gemeinsam mit dem Jugendwart erarbeitet der Jugendvorstand ein Jahrskonzept über die Dienste und Ziele der Jugendfeuerwehr.
Schon bis hierher können Sie sich sehr gut vorstellen, dass viel von dem Jugendwart, natürlich auch von seinem Vertreter oder von dem Ausbilderteam abverlangt wird. Der Jugendwart muss praktisch ein Alleskönner sein. Er soll über ein umfangreiches Wissen im Feuerwehrwesen verfügen, denn die Jugendlichen sind neugierig, sie wollen über Alles informiert sein. Ferner muss er ein guter Pädagoge sein. Die Übernahme der Jugendarbeit bedeutet auch den Verlust von viel Freizeit.